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ab dem 01.05.2004 tritt eine neue Thüringer Bauordnung in Kraft wichtige Neuerungen sind....

Verfahrensfragen

Ein weiterer wesentlicher Blickpunkt sind Änderungen von Verfahrensnormen. Die verschiedenen Verfahrenstypen sind klarer voneinander abgegrenzt bei gleichzeitigem Verzicht auf Regelungen. Die Verfahrensfreiheit (§ 63) und die Freistellung von der Genehmigungsbedürftigkeit (jetzt § 63a) wurden erweitert. Auch das Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (§ 63 b) wurde teilweise neu geregelt. Der Bauantrag muss nicht mehr förmlich zurück gewiesen werden. Bessert der Bauherr innerhalb der gesetzten Frist nicht nach, gilt der Antrag als zurück genommen (67 Abs. 2). Dies entlastet die Behörde zu Gunsten der Bearbeitung vollständiger Bauanträge
 

 

 

 

© webmaster@wuenschendorf-elster.de letzte Änderung 03.12.2004
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